Vorgehensweise für geschädigte Investoren anhand des Beispiels Skyway Capital
Wer mich und meinen YouTube Kanal schon länger verfolgt, der weiß, dass ich mich (selten aber doch) auch den schwarzen Schafen der Branche widme. Und dabei spreche ich weniger von Affiliatemarketing (wobei es auch dort schwarze Schafe gibt), sondern hauptsächlich von typischen Networkmarketing-Scams, welche insbesondere die Facebook-Gruppen derzeit überschwemmen.
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Warum ist mir das so wichtig?
Um ganz ehrlich zu sein: Ich bin nicht der Einzige, der von diesen haarsträubend grenzdebilen Scams die Nase voll hat. Sie werfen letztendlich auch ein negatives Bild auf Onlinemarketing im Allgemeinen und bringen oftmals eine ganze Branche zu Unrecht in Verruf. Und auch wenn ich selbst mit klassischem Networkmarketing eher wenig bis nichts zu tun habe, gibt es selbstverständlich auch in diesem Bereich ehrlich agierende Firmen, die sich so etwas nicht verdient haben.
Beispiel Skyway Capital
Es scheint kein „In-Thema“ mehr zu sein, da in unseren Breitengraden kaum jemand mehr darüber spricht. Trotzdem hat es nach wie vor noch seine Gültigkeit, insbesondere dann, wenn du Geld dort investiert haben solltest. Die Rede ist von „Skyway Capital“ einem „Seilbahn-Scam“ aus Russland, über den ich schon mal vor längerer Zeit auf YouTube berichtet habe.
Mein damaliges Video hat ja zu ziemlich kindlichen Auseinandersetzungen mit einzelnen Vertriebspartnern von Skyway Capital geführt. (siehe screenshot Beispiel)
Bedauerlicherweise, konnte jedoch nicht ein einziger Kritikpunkt widerlegt werden… Stattdessen versuchen sich einzelne auf Youtube agierende „Skyway-Scam-Fakes“ darin, unter dem ziemlich lächerlichen Hinweis auf „rechtliche Probleme“ Panik bei den Kritikern zu verbreiten… 😀 Was ihnen wohl nicht so recht gelingen dürfte, zumal nach kurzer Intervention bereits drei solcher Profile von YouTube kurzerhand elemeniert wurden… 😉 Auch der Hinweis darauf, dass „in Dubai ja jetzt gebaut wird“, lässt mittlerweile nicht nur Kritiker, sondern auch Investoren den Kopf schütteln, wenn man sich mal die „Bau-Fortschritte“ nach dieser bereits sehr langen Zeitspanne so ansieht. Auch in Bezug auf die Tatsache, dass sich kürzlich herausstellte, dass so ziemlich jeder Vollspast dort Bauland relativ günstig erwerben kann: https://srtip.ae/our-offerings/ Nein, so ein Zufall…
Auch andere große Internetmagazine wie beispielsweise Geldthemen, oder auch Allmystery, berichteten ausführlich über das perfide Vorgehen von Skyway Capital, welche mit Hilfe von „Affiliates“ vorallem in Facebookgruppen zahlreiche Investoren geworben haben.
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FAKT ist aber nun mal, dass Skyway Capital auch anderthalb Jahre nach der Veröffentlichung meines Videos, wie erwartet genau NULL Aufträge vorzuweisen hat. Dies scheint auch nun immer mehr ehemaligen Anlegern klar zu werden, welche mich im Laufe der letzten Wochen kontaktierten. Die Kontaktaufnahmen erfolgten auch deshalb, da die Bewerbung von Skyway Capital nunmehr auch offiziell innerhalb Deutschlands von Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht bei Strafe untersagt wurde. (Rechtsgültiger Bescheid von Juli 2019) Link siehe hier <<
Eine Kernfrage vieler Investoren lautet nun: WAS TUN, wenn all die Vorwürfe, zb. dass es hier ausschließlich nur ums „Geld einsammeln“ ging, tatsächlich stimmen und nie ein Börsengang stattfinden wird? (Ich kann euch übrigens versichern, dass dies genau so der Fall ist… Bitte an alle Zweifler meiner Worte: Druckt euch das aus und hängt es euch über`s Bett, damit ihr es auch noch Jahre später gut lesen könnt!!!)
Wie bekommt man dann, von Skyway Capital sein Geld zurück?
Die Antwort lautet kurz und knapp: GAR NICHT! Zumindest nicht von Skyway Capital… Und diese Antwort gilt prinzipiell für alle Firmen dieser Art. Es hat übrigens nichts mit dem recht dümmlichen Wortlaut von „konvertierbaren Darlehen“ zu tun, welcher seit März 2018 anstatt von „Aktienkauf“ bei Skyway Einzug gehalten hat. Damit wollte Skyway nachträglich sein Geschäft gegenüber potentiellen Investoren auf eine scheinbar legale Ebene heben, da irgendwann mal Zweifel laut wurden, wie denn eine Limited Gesellschaft Aktien der Klasse A und B ausgeben sollten… Aber auch der Umstand, dass Investoren nun mehr „konvertierbare Darlehen“ vergeben und nach „Börsegang“ dann in Form von Anteilen beteiligt werden, macht das gesamte Geschäftskonzept von Skyway keinen Deut seriöser, geschweige denn nach EU Gesetzen legaler.
Und trotzdem gibt es einen Weg sein Geld zurück zu bekommen. Und der ist sogar erfolgserprobt und es gibt diverse Gerichtsurteile in jüngster Vergangenheit dazu.
Worauf sollte sich nun deine Absicht, dein investiertes Geld wieder zurückzufordern, begründen?
Dies kann zum einen durch vorsätzliche Fehlberatung bzw Falschaussagen der Werber/Vertriebspartner begründet werden (zu Skyway Capital und vielen Token-Scams gibt es hier zahlreiche gerichtlich verwertbare Aussagen der Vermittler in Form von Postings aber auch Videos), aber soweit müssten wir übrigens gar nicht gehen… Es reicht im Falle von Skyway Capital schon aus, auf die nicht vorhandenen bzw eingereichten Prospekte bei den Finanzmarktaufsichten hinzuweisen, welche die Illegalität der Finanzanlage beweisen. Dadurch wird auch die Vermittlung des Geschäftes als solches (auch rückwirkend) illegal (war es eigentlich schon vor der BaFin Sperre, aufgrund fehlender Prospekte) und damit nach unserer Rechtslage hinfällig.
Vermittlerargument: Aber ich habe doch nur „empfohlen“ und nicht „vermittelt“.
Auch hier gibt es Gerichtsurteile (zb aus dem Jahr 2016) welche eindeutig die Rolle des Vermittlers bei Finanzdienstleistungsprodukten (und genau so wird ein Investment in Skyway Capital von den Finanzmarktaufsichten klassiifiziert) festlegen und eine Mithaftung klar gestellt haben. Ein Vermittler kann sich also wohl kaum, ausschließlich auf die harmlose Rolle eines „Empfehlers“ stützen. Sowie ein Vermittler auch „beratend“ agiert (und das ist wohl meistens der Fall), steht er voll in der Mithaftung.
Dazu muss man auch hinzufügen, dass viele „Vermittler“ teilweise selbst als „Investoren“ Geld in das jeweilige System gepumpt haben, was ihre Rolle aber um keinen Deut glaubwürdiger macht…
Vorgehensweise, um dein investiertes Kapitel zurückzubekommen:
Skyway Capital ist natürlich nur eines von vielen Beispielen. Aktuell gibt es zahlreiche Token-Scams wie beispielsweise Cloudtoken, Plustoken (mittlerweile als Exitscam geendet), aber auch viele andere auf Networkmarketingbasis aufgebaute Scams, die vorallem via Facebook durch Vermittler aus dem deutschsprachigen Raum beworben werden. Vorweg: Wichtig für dich ist, dass du von demjenigen, der dich für das Geschäft angeworben hat, eine LADEFÄHIGE ANSCHRIFT, bevorzugt im D-A-CH Raum, oder zumindest innerhalb der EU besitzt! Das Skyway Capital seitens der Finanzmarktaufsichten derzeit in Österreich und der Schweiz (noch) nicht zur Bewerbung offiziell gesperrt ist, tut übrigens nichts zur Sache. Das offizielle Bewerbungsverbot in Deutschland ist lediglich eine Bestätigung von offizieller Seite, dass die Bewerbung des Produktes verboten ist. Illegal ist eine beratende Tätigkeit für Investmentprodukte bei nicht eingereichtem Prospekt so, oder so.
Schritt 1: Zunächst musst du (einfach für`s`spätere Protokoll) versuchen, mittels eines offiziellen Schreibens an die jeweilige Firma (eben zb Skyway Capital) dein investiertes Geld zurückzuholen. Im Idealfall beziehst du dich dabei auf die getätigten Falschaussagen deines Vermittlers. Dies wird natürlich unter Hinweis auf AGB, oder andere Ausreden (welche für dich. als Investor innerhalb der europäischen Union übrigens irrelevant sind) seitens der Firma zurückgewiesen werden. Keine dieser Firmen, wird dein investiertes Geld, einfach so wieder rausrücken… Believe me, or not 😉
Ein wichtiges Detail ist auch noch hervorzuheben, wenn es um die Investition in Tokens bzw Kryptowährungen geht. Hierbei handelt es sich um einen unregulierten Markt, der nicht in die Zuständigkeit der Finanzmarktaufsichten fällt. Eine Ausnahme stellt hier allerdings Österreich dar. Hier gab es kürzlich eine Gesetzesänderung, wonach Geschäfte mit Kryptowährungen sehr wohl der Auffsicht der FMA unterstellt sind! Solltest du also in Österreich leben und Opfer eines Krypto/Token-Scams geworden sein, kannst du die folgenden Schritte sowohl über die FMA als auch über die Staatsanwaltschaft, oder eben auf dem zivilrechtlichen Wege vollziehen.
Update: Am 19.06.2018 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Änderungsrichtlinie zur 4. Geldwäsche-RL (sog. „5. GW-RL“) veröffentlicht. Die 5. Geldwäscherichtlinie enthält Definitionen der Begriffe „virtuelle Währungen“, „Tauschbörse“ und „Anbieter von elektronischen Geldbörsen“. Der Anwendungsbereich der AML/CFT-Regeln wird ausgedehnt auf sog. „Wallet-Provider“ und Tauschbörsen , diese haben als (neue) Verpflichtete die Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Weiters ist eine verpflichtende Registrierung solcher Dienstleister vorgesehen.
Schritt 2: Erstatte als Geschädigter gegen den Vermittler des Investments Anzeige. Dies kann entweder (übrigens unkomplizierter als du denkst) bei der nächstgelegenen Polizeiwache, oder auch durch das direkte Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erfolgen.
Was ist der Unterschied bei den beiden Methoden? Wann geht man zur Staatsanwaltschaft und wann zur Polizei?
Bei der Staatsanwaltschaft direkt solltest du dann Anzeige erstatten, wenn du vorhast, parallel zivilrechtlich gegen den Beklagten vorzugehen! Für diesen Fall benötigst du nämlich das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und nicht jenes der Polizeidienststelle! Weiters ist zu berücksichtigen, dass der Bearbeitungsweg über die Polizei oftmals um einige Wochen länger dauern kann.
Solltest du keinen zivilrechtlichen Weg einschlagen wollen, dann reicht eine Anzeige bei der Polizei aus.
Apropos zivilrechtlicher Weg: Um deine Ansprüche geltend zu machen, wird dir genau dieser Weg auf kurz oder lang nicht erspart bleiben. Selbst wenn du ein vom Staatsanwalt angestrengtes Verfahren vom Ausgang her abwartest und erst nach einer Verurteilung dich als einer der Geschädigten in einen Zivilprozess gegen den Beklagten reinhängst, so gehst du damit ein Risiko ein. Und zwar jenes, dass beim Beklagten, aufgrund anderer zivilrechtlicher Forderungen nichts mehr zu holen sein wird, da die Regressforderungen seine Zahlungsmöglichkeiten überschreiten… Es ist also auch der Zeitpunkt entscheidend, wann du zivilrechtliche Ansprüche anmeldest! Dies sollte möglichst früh geschehen, denn wer zuerst kommt malt zuerst. Und „Millionäre“ gehen aus solchen Systemen bei den Vermittlern zumeist keine hervor, im Gegenteil: Eher arme Würstchen… 😉
Nun schrecken viele bei der Wortkombination „zivilrechtlicher Weg“ jedoch zurück, weil sie denken, dass dies mit enormen Anwaltskosten verbunden ist, die rasch fällig werden. Nun habe ich als Firmeninhaber mit einem Rundum-Rechtsschutzversicherungspaket natürlich leicht reden, aber Tatsache ist, dass bei derartig klar gelagerten Fällen, etwaige Anwaltskosten (die letztendlich vom Beklagten getragen werden) im Regelfall nicht ins Gewicht fallen, bzw gar nicht erst dem Kläger verrechnet werden. Zumindest war es (schon vor meinen Rechtsschutzversicherungszeiten) in all meinen von mir angestrengten Zivilverfahren so, dass ich niemals auch nur einen Cent an Vorleistung gegenüber einem Anwalt erbringen musste und sich dieser sein Honorar stets vom (erfolgreich) Beklagten bezahlen lies. Abzuklären wäre also nur die Vorgehensweise für den Fall, dass beim Beklagten finanziell nichts mehr zu holen ist (zb aufgrund eines Privatkonkurses), aber da sind wir wieder beim Thema „der richtige Zeitpunkt“. Wer zu lange zögert, fällt um seine Forderungen um! Bei der Wahl des Anwalts solltest du darauf achten, eine Kanzlei mit Spezialisierung auf Kapitalmarktrecht zu wählen. Wichtig auch: Wenn es um Paragraph 148§ STGB (Betrug – österreichisches Strafgesetzbuch) geht, ist es wichtig, dass dem Beschuldigten der VORSATZ bewiesen werden muss! Auf die Mithaftung eines Beraters/Vermittlers hat dies allerdings im Regelfall keine Auswirkung. Wenn du eine Falschberatung anhand von falschen Aussagen nachweisen kannst (und das kannst du im Falle von Skyway Capital in SEHR VIELEN FÄLLEN – man beachte die in den Foren angesammelten Screenshots mit Falschaussagen und Lügen der Vermittler) kannst du dein verlorenes Geld über den jeweiligen Sponsor auch zurückbekommen. (siehe auch Urteil HH LG 2016 zum Fall Beonpush)
Was ist bei der Strafanzeige selbst zu beachten:
Grundsätzlich muss man bei der Formulierung einer Anzeige gegen einen Scam-Vermittler natürlich darauf achten, dass die dort beschriebenen Anschuldigungen/Beschreibungen auch Fakten beinhalten, die nicht nur ethisch/moralisch sondern natürlich auch juristisch relevant sein sollten! Auch sollten die Anschuldigungen durch Beweise untermauerbar sein und nicht bloß auf Indizien beruhen. Ein weiterer sehr wichtiger Tipp: Auch wenn du noch so sehr von der Schuld eines Scam-Vermittlers überzeugt bist: Betrachte eine Strafanzeige bei einer Behörde nie ausschließlich aus deiner subjektiven Sicht und formuliere die Anzeige niemals als Schuldzuweisung gegenüber dem Angeklagten! Lasse stattdessen die Behörde den Sachverhalt auf die jeweiligen Paragraphen, welche dem Angeklagten zur Last gelegt werden sollen, hin ÜBERPRÜFEN! Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied! Es impliziert zum einen eine gewünschte Kooperation/Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, im übrigen bringst du dich im Falle von ungerechtfertigten Vorwürfen (moralisch recht zu haben, ist bekanntlich nicht das selbe wie juristisch gültiges Recht) aus der Schußlinie. Denn eine „Überprüfung“ impliziert noch nicht zwangsläufig, dass es dann auch so zwingend sein muss… Dies gilt insbesondere dann, wenn Offizialdelikte überprüft werden müssen. Deshalb ist bei Anzeigen nach StgB auch entsprechend sensibel vorzugehen.
Um welche Paragraphen könnte es eigentlich in solchen Fällen nach Stgb gehen?
Nun, als Österreicher könnte/sollte ich jetzt eigentlich aus dem österreichischen Strafgesetzbuch zitieren, aber nachdem der Großteil meiner Leser aus Deutschland stammt, bemühe ich ausnahmsweise mal das Deutsche 😉
Relevant KÖNNTEN u.a. folgende Paragraphen (je nach Sachlage) sein (Aufzählung nur beispielhaft und gewiss nicht vollständig):
Teilnahme an illegalen Schneeballsystemen §16 Abs. 2 (Update: Mit dem One Coin Urteil von Juni 2020, welches zum §16 einen Freispruch für die Angeklagten bedeutete, muss dieser Paragraph mit Vorsicht betrachtet werden siehe hier) Kapitalanlagebetrug § 264a Schwerer Betrug §263 Abs. 3. bandenmäßiger Betrug § 263 Abs. 5
Wie lange kann sich das gesamte Verfahren ziehen, bis zu dem Zeitpunkt, wo das eingesetzte Kapital wieder vom Vermittler zurückbezahlt wurde?
Es hängt u.a. davon ab, ob es bei einem erstinstanzlichen Urteil bleibt (bzw es zu einem solchen kommt – sofern sich die Vorwürfe beweisen lassen) oder ob die Gegenseite Rechtsmittel dagegen einlegt, oder andere Umstände eintreten, wie eben zb Zahlungsunfähigkeit des Beklagten/Privatkonkurs, Auslandsflucht etc. etc. . Mit min. einem Jahr sollte man schon rechnen. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Aber sie mahlen…
Warum sollte man als Geschädigter überhaupt handeln?
Weil es dein gutes Recht ist! Und weil es nicht nur um dich geht, sondern generell um tausende Geschädigte, die durch falsche Anlageversprechen oder vorsätzlichen Betrug um ihr Geld gebracht wurden.
Wann sollte ich KEINE Anzeige erstatten, bzw lieber nicht entsprechend agieren?
Da gibt es eigentlich nur einen einzigen Grund: Wenn du selbst, nicht nur Investor warst, sondern auch tatsächlich als Vermittler aufgetreten bist und andere Personen zu einem Invest überredet hast, welches dann auch getätigt wurde. Dann könntest du selbstverständlich genauso haftbar gemacht werden und solltest abwägen, ob eine Anzeige Sinn macht. Es hängt dann wohl auch von der Höhe der von dir getätigten Investition ab. Im Regelfall ist dies aber auch noch aus einem anderen Grund eine Abwägungssache. Denn für einen Staatsanwalt kann es durchaus einen Unterschied machen, ob du beispielsweise lediglich eine Person zu einem Investment überredet hast, oder ob es um eine Anklage gegen einen Vermittler geht, dem eine große Downline mit hunderten Geschädigten nachgewiesen werden kann.
Allgemeine Erfolgsaussichten verlorenes Kapital über den Sponsor zurück zu bekommen?
Unter Berücksichtigung der oben erwähnten Punkte und in Rücksprache mit meinem „Lieblingsjuristen“ ;-): RELATIV HOCH! Alleine schon deshalb, weil es entsprechende rechtsgültige Urteile aus der jüngsten Vergangenheit gibt. Wichtig wie gesagt ist, dass eine „beratende Tätigkeit“ stattgefunden hat und du innerhalb dieser Beratung eine Falschaussage nachweisen kannst. Bei Vermittlern mit großer Downline, ist es auch nicht unwahrscheinlich, dass es bereits ein Aktenzeichen gibt. Zusätzliche Strafanzeigen werden dann unter dem bereits angelegten Aktenzeichen geführt.
Was kann ich generell tun, um als Affiliate oder auch Investor nicht an die falschen Firmen zu geraten?
Wenn man sich mal mit den falschen Anbietern ins selbe Boot gesetzt hat, ist es meist schon zu spät, aber besser wäre es natürlich, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Grundsätzlich ist bei ALLEN Finanzprodukten (und dazu zählt sehr wohl auch das Token-Business) äußerste Skepsis angebracht, wenn die Produkte durch MLM bzw Network- oder Affiliatemarketing vertrieben werden sollen. Unter bestimmten Umständen, kann auch der Besitz einer Lizenz zum Vertrieb von Finanzprodukten (in Deutschland 34C) erforderlich sein. Nämlich dann, wenn es sich aus Sicht der jeweiligen Finanzmarktaufsicht um ein genehmigungspflichtiges Produkt handelt, welches die Verpflichtung zur Prospekthinterlegung beinhaltet. So wie das eben bei Skyway Capital auch der Fall war und ist…
Weitere Indizien sind dann noch ein verschleiertes Impressum auf den jeweiligen Webseiten, oder die Firma (sofern es eine gibt) residiert außerhalb der europäischen Union, was einen rechtlichen Zugriff nahezu verunmöglicht.
Zu guter Letzt: Vertraue nicht bloß auf Aussagen, Statements oder Videos. Wir schreiben das Jahr 2019. Und es gibt viele Möglichkeiten Dinge zu manipulieren. Das prinzipiell interessante Geschäftsmodell des Affiliatemarketings wird von genau diesen Firmen zur viralen Verbreitung ihrer Lügengeschichten mißbraucht. Dessen solltest du dir immer bewusst sein! Sowohl als Investor, als auch als Affiliate!
Eine imposante Auflistung von Scams, sowie viele Backgroundinformationen dazu, findest du übrigens auch in der Facebook-Gruppe SCAMARMY
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