Neben einer Haftpflichtversicherung gilt eine Berufsunfähigkeitsversicherung als elementare Absicherung, die eigentlich jede und jeder haben sollte. Sie zahlt in der Regel die vereinbarte Rente, sofern der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr zu wenigstens 50 Prozent ausüben kann.
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Inhaltsverzeichnis
1. Warum die BUV wichtig ist
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen ihr wertvollstes „Kapital“ – über ein gesamtes Erwerbsleben kommen schnell Millionenbeträge an Einkommen zusammen. Umso gravierender sind die Folgen, wenn jemand durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Statistiken zeigen, dass durchschnittlich jede vierte berufstätige Person im Laufe des Arbeitslebens einmal berufsunfähig wird. Hauptursachen sind inzwischen psychische Erkrankungen (rund 35 % der Fälle), gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats, Krebs und Unfällen. Das Risiko ist also erheblich und betrifft nicht nur bestimmte Berufe – auch Angestellte in Bürojobs können durch Burnout oder andere Krankheiten ausfallen
Ohne private Vorsorge droht im Ernstfall ein dramatischer Einkommensverlust. Zwar gibt es staatliche Leistungen (z. B. die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Deutschland oder die Invaliditätspension in Österreich), doch diese reichen meist nicht, um den Lebensstandard zu halten.
Nahezu jeder, der auf sein Einkommen angewiesen ist, sollte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Das gilt für Angestellte wie Selbständige, körperlich Arbeitende ebenso wie Bürokräfte. Die gesellschaftliche Relevanz spiegelt sich auch darin wider, dass in Deutschland die BU-Versicherung seit Jahren als eine der wichtigsten Vorsorgepolizzen gilt. Entsprechend haben dort inzwischen rund 15 % der Haushalte eine BU abgeschlossen. In Österreich ist die BU noch wenig verbreitet (nur ca. 4 % der Haushalte) viele verlassen sich (oft fälschlicherweise) auf die staatliche Versorgung. In der Schweiz verlässt man sich vor allem auf die obligatorischen Sicherungssysteme, private Ergänzungen sind eher bei besonderen Bedürfnissen oder höheren Einkommen ein Thema.

2. Wann abschließen?
Eine BU-Polizze sollte man möglichst frühzeitig und in gutem Gesundheitszustand abschließen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Erstens sind die Beiträge in jungen Jahren deutlich günstiger, da das Risiko aus Sicht der Versicherer geringer ist. Zweitens haben junge Leute in der Regel weniger Vorerkrankungen, was die Gesundheitsprüfung beim Antrag vereinfacht. Je älter man wird, desto mehr Wehwehchen und Diagnosen sammeln sich an – und diese können den Abschluss erschweren oder verteuern.
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Tipp: Wer Vorerkrankungen hat, sollte eine anonyme Risikovoranfrage über einen spezialisierten Versicherungsmakler stellen. Dabei werden Ihre Gesundheitsdaten anonym an verschiedene Versicherer geschickt, um auszuloten, wer unter welchen Bedingungen Versicherungsschutz bieten würde. So vermeiden Sie „harte“ Ablehnungen in Ihrem Namen in den Versicherungsakten.
3. Leistungsbedingungen und Fallstricke
Wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung? Im Versicherungsfall zahlt der Versicherer die vereinbarte monatliche Rente aus, und zwar solange die Berufsunfähigkeit andauert – meist bis zum vertraglich festgelegten Endalter (üblicherweise dem Renteneintrittsalter 65 oder 67). Berufsunfähigkeit ist in den Bedingungen definiert als dauerhafte Beeinträchtigung von mindestens 50 % im zuletzt ausgeübten Beruf, die voraussichtlich für wenigstens 6 Monate besteht
Es kommt also darauf an, dass Sie Ihren konkreten zuletzt ausgeübten Beruf zur Hälfte oder mehr nicht mehr ausüben können – nicht darauf, ob Sie theoretisch irgendeine andere Tätigkeit noch verrichten könnten. Bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichtet. Diese Klausel würde ihm erlauben, im Leistungsfall darauf zu verweisen, dass Sie ja noch in einem anderen Job arbeiten könnten.
Gute Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarife schließen die abstrakte Verweisung aus, damit wirklich Ihr erlernter/ausgeübter Beruf versichert ist und nicht eine hypothetische alternative Tätigkeit. Weitere Fallstricke und Qualitätskriterien bei BU-Policen sind:
- Gesundheitsprüfung & Anzeigepflicht: Wie oben betont, muss der Antragsteller alle Fragen zu Vorerkrankungen wahrheitsgemäß beantworten. Verschweigt man etwas Relevantes vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Schutz im Nachhinein verloren gehen.
- Prognosezeitraum der BU: Bei modernen Verträgen genügt es, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich 6 Monate andauert. Achten Sie darauf, dass keine längere Prognosezeit gefordert wird.
- Nachprüfungsklausel: Der Versicherer hat das Recht, einen anerkannten BU-Fall später zu überprüfen, ob sich der Gesundheitszustand verbessert hat. Diese Nachprüfung sollte fair geregelt sein.
- Verweisung auf andere Tätigkeiten: Neben dem erwähnten Verzicht auf abstrakte Verweisung sollte auch die konkrete Verweisung verbraucherfreundlich geregelt sein. Konkret heißt: Falls Sie tatsächlich eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben (trotz BU-Beschränkung), darf der Versicherer unter Umständen die Leistung einstellen. Gute Verträge verweigern die Leistung nur, wenn die neue Tätigkeit Ihrer Erfahrung, Ausbildung und Lebensstellung und etwa dem bisherigen Einkommen entspricht.
- Vertragsbedingungen im Kleingedruckten: Achten Sie auf weitere Klauseln, etwa weltweite Geltung (BU-Schutz auch bei längeren Auslandsaufenthalten), eine kurze Karenzzeit (Zeitraum bis zur ersten Rentenzahlung, üblich sind 6 Monate ab BU-Beginn, manche Tarife bieten gegen Aufpreis kürzere Wartezeiten) und auf eine Nachversicherungsgarantie (dazu im nächsten Abschnitt mehr). Prüfen Sie auch die Dynamik-Regelung (inflationsbedingten) Wertanpassungen.
4. Höhe BU-Rente und Anpassung
Wie hoch sollte man die BU-Rente ansetzen? Als Faustregel empfehlen Experten, etwa 70 % des aktuellen Nettoeinkommens abzusichern. Warum nicht 100 %? Zum einen werden bei längerer BU gewisse Kosten geringer (z. B. Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung). Zum anderen soll ein kleiner „Druck“ bestehen bleiben, eventuell doch eine Resterwerbsfähigkeit zu nutzen – eine volle 100 % Ersatzrente könnte theoretisch die Motivation mindern, wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren. Viele Versicherer begrenzen die maximal versicherbare Rente entsprechend auf rund 60–70 % des Einkommens
Orientieren Sie sich also an Ihrem Nettoeinkommen und Ihren festen Ausgaben. Haben Sie z. B. 2.500 € netto im Monat, könnten 1.500–1.800 € BU-Rente sinnvoll sein. Wichtig: Die Berufsunfähigkeitsversicherungs-Rente wird brutto für netto vereinbart, d. h. eventuelle Steuern und Sozialabgaben gehen davon noch ab. In der Praxis bleibt die BU-Rente aber meist steuerfrei, sodass man in etwa mit dem vollen Betrag planen kann.
Da das Einkommen und die Lebensumstände nicht statisch bleiben, ist es entscheidend, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung mitwächst. Ein typisches Beispiel: Ein Student schließt mit 25 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und versichert anfänglich 1.000 € Monatsrente – mehr braucht er zum Leben nicht und mehr kann er sich als Beitrag auch nicht leisten. Zehn Jahre später ist er erfolgreicher Angestellter und Familienvater, verdient 3.500 € netto, hat Wohneigentum und zwei Kinder. Die ursprünglich versicherten 1.000 € würden im Ernstfall nicht annähernd reichen, um die Familie zu versorgen. Zum Glück bieten die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungs-Verträge Nachversicherungsoptionen an.
Innerhalb einer Frist (meist 6–12 Monate nach dem Ereignis) kann man formlos beantragen, die Rente um einen bestimmten Betrag anzuheben. Die Versicherung darf keine neuen Gesundheitsfragen stellen; selbst wenn sich der Gesundheitszustand inzwischen verschlechtert hat, wird die Erhöhung gewährt. Lediglich die finanzielle Angemessenheit wird geprüft – d. h. die neue Summe muss zum aktuellen Einkommen passen (üblich sind die genannten Obergrenzen von ca. 60–70 % des Einkommens)1.
Praxisrat: Achten Sie schon beim Abschluss darauf, dass solche Erhöhungsoptionen vertraglich garantiert sind. Insbesondere jungen Leuten mit kleiner Einstiegsrente bietet dies die Flexibilität, später bedarfsgerecht aufzustocken.
5. Verträge anpassen?
Was tun, wenn man bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, diese aber nicht (mehr) optimal passt – sei es von der Rentenhöhe oder von den Vertragsbedingungen? Grundsätzlich genießt ein bestehender Vertrag einen gewissen Bestandsschutz, vor allem wenn sich seit Abschluss der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man daher nicht vorschnell kündigen, ohne eine Alternative zu haben.
Ein kompletter Neuabschluss als Ersatz der alten Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur ratsam, wenn man noch vollkommen gesund ist und der neue Tarif deutlich bessere Leistungen oder Beiträge bietet. Beispielsweise könnten sehr alte Verträge ungünstige Klauseln haben; hier kann ein Wechsel in einen modernen Top-Tarif sinnvoll sein – aber nur, wenn man die Gesundheitsfragen erneut ohne Probleme besteht. Wichtig: Erst die neue Polizze abschließen und in Kraft treten lassen, bevor der alte Vertrag gekündigt wird, um keinen Moment ohne Schutz zu sein. Oft raten Experten, die alte Polizze sogar zunächst beitragsfrei zu stellen (ruhen zu lassen), bis sichergestellt ist, dass die neue reibungslos leistet (Stichwort: Überschneidungszeit).
Nicht zuletzt kann man – falls die Berufsunfähigkeitsversicherungs-Beiträge im Laufe der Zeit zur finanziellen Last werden – mit dem bestehenden Versicherer über Anpassungen verhandeln. Viele bieten die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen (der Schutz ruht dann, ggf. mit reduzierter Leistung) oder die Rente herabzusetzen, um Beiträge zu senken. So muss man den wertvollen Schutz nicht ganz aufgeben, wenn es mal eng wird. Außerdem ermöglichen manche Versicherer in Notsituationen (z. B. Arbeitslosigkeit, Elternzeit) eine temporäre Beitragsaussetzung (Stundung), ohne den Schutz zu verlieren.
6. Alternativen zur BUV
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den umfangreichsten Schutz, ist aber auch relativ teuer und nicht für jede Person verfügbar. Welche Alternativen gibt es aus Anleger- bzw. Vorsorgesicht, und wie sind diese einzuordnen?
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung): Sie zahlt eine Rente, wenn man überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, also weniger als 3 Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Diese Versicherung ist in der Regel günstiger als eine BU, weil der Leistungsfall seltener eintritt – man muss schon sehr schwer beeinträchtigt sein2.
- Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung): Diese Alternative zahlt keine Rente, sondern eine einmalige Kapitalleistung, wenn eine der versicherten schweren Krankheiten diagnostiziert wird (z. B. bösartige Krebserkrankung, Herzinfarkt, Schlaganfall – je nach Vertrag oft 30–50 definierte Krankheitsbilder). Vorteil: Die Leistung erfolgt unabhängig davon, ob man berufsunfähig ist – es zählt nur die Diagnose. Nachteil: Nicht jede Erkrankung ist abgedeckt.3
- Grundfähigkeitsversicherung: Dieses Produkt zahlt eine monatliche Rente, wenn man bestimmte grundlegende Fähigkeiten verliert – zum Beispiel Sehen, Gehen, Sprechen, Gebrauch der Hände etc.. Es richtet sich oft an handwerklich Tätige. Vorteil: Etwas leichtere Risikoprüfung als bei BU, oft günstiger und auch für risikoreiche Berufe abschließbar. Nachteil: Sie leistet nur bei genau definiertem Verlust einer Fähigkeit4.
- Private Kapitalanlage („selbst versichern“): Manche Menschen überlegen, statt Beiträge an eine Versicherung zu zahlen, das Geld selbst zu investieren. Diese Strategie hat den Charme, dass das Geld einem gehört, wenn nichts passiert. Sie ist jedoch mit Risiken behaftet und man benötigt sehr viel Zeit und Disziplin, um ausreichendes Kapital anzusparen. Eine Beispielrechnung: 20 Jahre lang 60 € pro Monat mit 8 % Rendite anlegen ergibt etwa 35.000 € Kapital. Würde man dann berufsunfähig, könnte man sich daraus ca. 980 € pro Monat für 3 Jahre auszahlen – nicht einmal 1.000 € im Monat für nur drei Jahre. Selbst nach 30 Jahren hätte man in diesem Beispiel ca. 85.000 € angesparte – das würde für 1.500 € Monatsrente knappe 5 Jahre reichen. Ein lebenslanger Einkommensausfall (z. B. mit 45 bis zum Rentenalter) lässt sich so nicht annähernd abfangen. Zum anderen besteht Anlagerisiko: Tritt der Ernstfall gerade in einer Börsenbaisse ein, kann das Depot an Wert verlieren. Es mag im Durchschnitt gutgehen (die meisten werden nicht berufsunfähig und haben am Ende ein schönes Sümmchen erspart), doch für den Einzelnen ist es ein Glücksspiel.
7. Steuerliche Behandlung DACH-Raum
Die steuerliche Förderung und Belastung von BU-Beiträgen und -Leistungen unterscheidet sich je nach Land erheblich. Grundsätzlich sind Berufsunfähigkeitsversicherungs-Beiträge privat gezahlt – eine Absetzbarkeit als Vorsorgeaufwendung gibt es in Deutschland eingeschränkt, in Österreich mittlerweile gar nicht mehr und in der Schweiz nur im Rahmen der gebundenen Vorsorge. Im Leistungsfall stellt sich umgekehrt die Frage, ob die Berufsunfähigkeitsversicherungs-Rente zu versteuern ist. Eine kompakte Übersicht:
Land | Beiträge (Versicherungsprämien) | Leistungen (BU-Rente) |
---|---|---|
Deutschland | Als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu Höchstbeträgen absetzbar, aber praktisch meist kein Steuerabzug, da Höchstbetrag (1.900 € Arbeitnehmer / 2.800 € Selbständige) oft schon durch Krankenversicherung ausgeschöpft ist. Eine BU als Zusatz zu Rürup (Basisrente) wäre absetzbar, jedoch steuerlich komplex. | Meist steuerfrei, da BU-Renten als sonstige Einkünfte nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert werden. In den meisten Fällen bleibt man damit unter dem jährlichen Grundfreibetrag, sodass keine Einkommensteuer anfällt. Beispiel: Bei 1.500 € Monatsrente ab dem 60. Lebensjahr wären nur 8 % davon steuerpflichtig (~120 €), was unter dem Freibetrag bleibt. Achtung: BU-Renten aus betrieblicher Vorsorge oder Rürup-Verträgen sind voll bzw. entsprechend dem Rentenanteil zu versteuern. |
Österreich | Keine Absetzbarkeit mehr für private BU-Prämien. Bis 2020 konnten Altverträge begrenzt als Sonderausgabe angesetzt werden, für Neuverträge nach 2016 entfiel dies. Auch als Betriebsaugabe nur absetzbar, wenn die Versicherung ausschließlich ein betriebliches Risiko (z. B. bestimmter Beruf) abdeckt – was bei BU selten der Fall ist. | In der Regel steuerfrei, da privat finanzierte Versicherungsauszahlungen keiner Einkommenssteuer unterliegen. (Nur wenn die Prämien als Betriebsausgabe abgesetzt wurden – Sonderfall bei betrieblichen Vereinbarungen – wären Leistungen als Betriebsgewinn steuerpflichtig). Für die allermeisten Verbraucher heißt das: Die BU-Rente ist netto = brutto, es fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben darauf an. |
Schweiz | Ja, im Rahmen der Säule 3a: Schließt man die BU (Erwerbsunfähigkeitsversicherung) als Teil der gebundenen Vorsorge 3a ab, sind die Beiträge bis zum jährlichen Maximalbetrag steuerlich abzugsfähig. 2025 liegt der Maximalbetrag bei rund CHF 7’000 für Erwerbstätige mit PK. In Säule 3b (freie Vorsorge) sind Prämien nicht abzugsfähig; allerdings muss man den Rückkaufswert einer 3b-Police während der Laufzeit als Vermögen deklarieren. | Leistungen aus 1. und 2. Säule (IV-Rente, PK-Invalidenrente) sind als Einkommen steuerpflichtig – sie werden wie Renten behandelt. Private BU-Renten über Säule 3a werden bei Auszahlung steuerlich wie Vorsorgeleistungen behandelt (Renten werden als Einkommen besteuert, Kapitalleistungen mit ermäßigter Steuer separat). Leistungen aus 3b-Verträgen sind meist steuerfrei, sofern es sich um eine reine Risikoversicherung handelt. (Lump-Sum-Zahlungen aus L-Vers. sind in der CH unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, Rentenzahlungen aus privaten 3b-Renten in der Regel ebenfalls, da aus bereits versteuertem Geld angespart.) |
8. Einfluss aktueller Entwicklungen auf Leistung und Prämien
Die wirtschaftliche Großwetterlage hat auch Auswirkungen auf Versicherungen. Im Jahr 2025 stehen Themen wie steigende Arbeitslosigkeit, konjunkturelle Abschwächung in Europa und wachsende Sozialausgaben im Fokus. Welche Konsequenzen könnten diese Entwicklungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung haben?
- Zunehmende Arbeitslosigkeit: Wenn mehr Menschen ihren Job verlieren, überlegen sich manche vielleicht, Ausgaben zu kürzen – und eine Versicherung, die „nur für den Worst Case“ da ist, gerät dabei eventuell aufs Sparprogramm. Experten raten jedoch dringend davon ab, gerade in unsicheren Zeiten den BU-Schutz zu kündigen oder auf Eis zu legen. Wer arbeitslos ist, hat keinen automatischen Ersatz durch den Staat im BU-Fall – die Erwerbsminderungsrente bekäme man ja nur bei tatsächlicher Erwerbsminderung, unabhängig vom Arbeitslosengeld. 5
- Rezession und steigender Stress: Eine Rezession führt oft zu Unsicherheit und Zukunftsängsten in der Bevölkerung. Leider kann dies auch die Gesundheit beeinträchtigen – insbesondere psychische Erkrankungen (Depression, Angststörungen) nehmen in wirtschaftlichen Krisen erfahrungsgemäß zu. Eine signifikante Schadenhäufung könnte dazu führen, dass die Prämien für Neukunden perspektivisch steigen, um die höhere Risikolage einzupreisen. Bereits bestehende Verträge sind davon nicht betroffen, da die Prämien bei BU normalerweise garantiert sind.
- Steigende Sozialkosten und staatliche Leistungen: Wenn staatliche Sozialsysteme unter Druck geraten (etwa durch hohe Ausgaben für Arbeitslosigkeit, Gesundheit etc.), ist wenig Spielraum, gesetzliche Erwerbsminderungsrenten oder Invalidenrenten großzügiger zu gestalten – im Gegenteil, es wird eher gespart.
- Auswirkungen auf Versicherer und Kundenverhalten: Bei Rezession und Unsicherheit könnte die Nachfrage nach Berufsunfähigkeitsversicherungen paradox sowohl sinken als auch steigen: Sinkende Realeinkommen und Sparzwänge könnten einige vom Abschluss abhalten – ein riskantes Sparen am falschen Ende. Andererseits führt die erhöhte Risiko-Wahrnehmung (Job unsicher, Gesundheit angeschlagen) vielleicht mehr Menschen die Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung vor Augen, was die Nachfrage sogar steigen lassen könnte.
Aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen ändern nichts an der grundlegenden Empfehlung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Gerade bei unsicherer Zukunft und knapper öffentlicher Kassen ist die private Absicherung der Arbeitskraft wichtiger denn je. Wichtig ist, als Verbraucher den Vertrag weiterzuführen, sich bei Zahlungsproblemen an den Versicherer zu wenden und im Leistungsfall sauber mitzuwirken, damit man erhält, was einem zusteht. Und falls man den BU-Schutz noch nicht hat, sollte eine wirtschaftliche Flaute kein Grund sein, damit zu warten – denn wenn es einen selbst trifft, ist eine Rezession ohne Einkommen doppelt bitter. Ideal ist es natürlich, wenn Dich die Berufsunfähigkeit – und damit der Versicherungsfall – gar nicht erst trifft. Wie Du selbst einen kleinen Beitrag dazu leisten kannst, liest Du HIER.

- Zudem haben Versicherer absolute Rentenobergrenzen, häufig um 2.500–3.000 € monatlich, bei manchen Anbietern auch 4.000 €. ↩︎
- Allerdings ist sie kein vollwertiger Ersatz: Wer „nur“ seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch eine andere leichte Tätigkeit verrichten könnte, bekommt keine Leistung. Beispiel: Ein Chirurg mit einer Handverletzung könnte als Dozent arbeiten – also keine EU-Rente. Die EU-Versicherung greift wirklich erst im Extremfall und gilt eher als Notlösung, wenn man keinen BU-Vertrag mehr bekommt. ↩︎
- Wer eine Dread-Disease-Polizze in Betracht zieht, sollte sich bewusst sein, dass rund 30–40 % der BU-Fälle aufgrund psychischer Erkrankungen entstehen, die hier komplett ungeschützt blieben. ↩︎
- z. B. erst wenn man gar nicht mehr sprechen kann, nicht schon bei schweren Sprachstörungen. ↩︎
- Viele Versicherer kommen Kunden hier entgegen: Bei finanziellen Engpässen durch Arbeitslosigkeit kann man meist eine Beitragsstundung oder -pause vereinbaren, ohne den Schutz zu verlieren. ↩︎
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